Juwel Erben, Kunstwerke und andere Güter müssen bei der Einkommenssteuer nicht versteuert werden

Die STF-Entscheidung befreit Kapitalerträge aus diesen Vermögenswerten

Familie Schmuck Erben, Kunstwerke und geschenkte oder geerbte Gegenstände, die im Laufe der Zeit an Wert gewonnen haben, haben einen wichtigen Verbündeten im Kampf gegen die Steuerbehörden gewonnen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Bund keine Einkommensteuer auf Kapitalgewinne erheben darf, die aus der Wertsteigerung von durch Erbschaft oder Schenkung übertragenem Vermögen stammen.

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Rechtsanwalt Rafael Serrano, steuerlicher Partner bei CSA Advogados, erklären, was, in diesem Fall, Das steuerpflichtige Ereignis für die IR ist die Differenz zwischen dem Wert, der dem Vermögenswert in den früheren Einkommensteuererklärungen des Verstorbenen zugeschrieben wurde, und dem Wert, der dem Vermögenswert bei der Übertragung auf die Erben nach dem Tod zugeschrieben wurde.

Der Steuerpflichtige kann entscheiden, ob er die Erklärung zum historischen Wert oder zum Zeitwert abgeben möchte, aber irgendwann geht die Differenz auf das Steuerkonto. „Die Entscheidung des STF hat praktische Auswirkungen, weil die IR-Besteuerung Auswirkungen hat, vorne, bei der Verteilung dieser Waren im Inventar“, sagt.

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Ferner, die Nichtzahlung der Einkommensteuer auf Gewinne aus geschenkten und geerbten Gütern ist bereits eine Praxis in Familienerklärungen. „Was der STF getan hat, war das Verständnis zu stärken und mehr Rechtssicherheit für Erben zu schaffen, die Vermögenswerte durch Erbfolge erhalten.“, abschließen.

Die Entscheidung kann den Steuerzahlern bei der Entscheidung über andere gespendete oder geerbte Vermögenswerte helfen, die im Laufe der Zeit an Wert gewonnen haben., als Sammlungen, Immobilien, andere.

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